ATSRECHT:“Ärzte sind generell verpflichtet umfangreich Auskunft zu geben und zwar insbesondere bei derartig sc”Mehr“Ärzte sind generell verpflichtet umfangreich Auskunft zu geben und zwar insbesondere bei derartig schweren Diagnosen und bei ausdrücklicher Nachfrage. Auf jeden Fall sollte man hier die kompletten Patientenunterlagen einsehen und ggf. sachverständig prüfen lassen. Bei gesetzlich krankenversicherten Patienten kann dies etwa durch den MDK erfolgen. Sie sollten sich aber vorher beraten lassen, welche Vorgehensweise hier am Besten erscheint. Wenden Sie sich am Besten an einen im Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Dr. Alexander T. Schäfer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Medizinrecht | Personenschäden | Versicherungsrecht [Link anzeigen]