Seit dem 01. Februar 2022 ist es Pflicht, im Auto-Verbandskastenzwei medizinische Masken mitzuführen. Es gilt eine Übergangsregelung von 12 Monaten.
Wer ein Auto hat, sollte gelegentlich auch den Verbandskasten prüfen. Normalerweise hält ein Verbandskasten ungefähr fünf Jahre, dann werden Pflaster und sterile Verbandsstoffe zunehmend unbrauchbar. Wer einen abgelaufenen Verbandskasten mitführt, muss mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen.
Seit 1. Februar 2022 gibt es eine Neuerung im Verbandskasten, es gilt die modifizierte KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164. Die besagt, dass nun zwei medizinische Gesichtsmasken als Inhaltsbestandteil zur Pflicht werden.
Auch außerhalb des aktuellen Pandemie-Geschehens zeigt die Erfahrung, dass das Tragen einer Schutzmaske (ähnlich wie Handschuhe) die Hemmschwelle bei der Ersten Hilfe senkt. Die Maske dient sowohl dem zusätzlichen Hygiene-Schutz des Ersthelfers als auch des Unfallopfers. Aus diesem Grund hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) nun beschlossen, dass zwei medizinische Masken zur Standardausstattung eines Auto-Verbandskastens gehören sollen.
Der Verbandskasten muss nicht eingeschweißt bleiben, das heißt, man kann den vorhandenen Verbandskasten selbst mit zwei Masken bestücken. Bei den vorgeschriebenen sogenannten medizinischen Schutzmasken Typ I DIN EN 14683 handelt es sich um OP-Masken. Medizinische OP-Masken in unterschiedlichen Farben haben eine lange Lebensdauer und eignen sich daher besonders für den Verbandskasten. Aber es dürfen auch zwei FFP2-Masken im Verbandskasten mitgeführt werden.
Wer keinen original verschweißten Verbandskasten im Auto hat, sollte bei dieser Gelegenheit die Vollständigkeit des Inhalts prüfen. Hinein gehören:
In einem neuen Verbandskasten werden zukünftig zwei Dinge nicht mehr enthalten sein: Eines der zwei Dreieckstücher DIN 13168 D wird entfallen. Ebenso wurde entschieden, dass das Verbandtuch DIN 13152 BR nicht mehr enthalten sein muss, weil das größere Verbandtuch DIN 13152 A ausreicht.
Wer seinen Verbandskasten bislang nicht mit zwei Masken ausgestattet hat, muss ich sich keine Sorgen machen. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Das heißt, der alte Verbandskasten darf noch bis zum 31. Januar 2023 im Auto mitgeführt werden.
aktualisiert am 21.03.2022