Ziel ist die Entlassungsorganisation ohne Zeit- und Reibungsverluste der Prozeßbeteiligten zu gewährleisten und Patienten mit Beendigung der stationären medizinischen Behandlung sofort entlassen zu können und den Behandlungserfolg sicherzustellen.
Der Palliative Care Konsiliardienst (PCK) hat die Aufgabe, einzelne Stationen des UKEs bei der Behandlung von Patienten in palliativen Behandlungssituationen zu unterstützen. Er hat Beratungs-, Organisations- und Koordinierungsfunktion. Der Palliative Care Konsiliardienst wird in die Behandlung eines Patienten einbezogen, wenn die Station spezifische fachliche Kompetenzen in Anspruch nehmen möchte. Die Implementierung des Palliative Care Konsiliardienstes ist zur interdisziplinären palliativmedizinischen Fallkonferenz der zweite Baustein im Rahmen eines im UKE geplanten multiprofessionellen und vernetzten Palliative Care Konzeptes.
Das Ethik-Konsil des UKEs hat die Aufgabe, in Grenzsituationen schwer Erkrankter den Ärzten, Pflegekräften, aber auch den Patienten, ihren Vertretern (Betreuern) und nächsten Angehörigen bei ethisch relevanten ärztlichen und pflegerischen Entscheidungen beratend und mit Empfehlungen zur Seite zu stehen. Hinsichtlich des Umganges mit den im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) verstorbenen Patienten sind die hierzu ergangenen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes, der Strafprozessordnung, des Personenstandsgesetzes, des Transplantationsgesetzes, des Bestattungsgesetzes und des Sektionsgesetzes zu beachten.
Das Entlassungsmanagement berät, informiert, organisiert und vermittelt bei der Weiterversorgung der Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Seit dem 1. April 2004 wird der Kooperationsvertrag zwischen CARELINE HAMBURG und UKE zur ambulanten pflegerischen Nachsorge umgesetzt. Zuständig ist im UKE für das Entlassungsmanagement der Sozialdienst.
Die ärztlichen und pflegerischen Vorgesetzten haben gemeinsam dafür zu sorgen, dass im stationären Bereich schriftlich festgelegte, verbindliche Vereinbarungen zur Gestaltung der Zusammenarbeit entwickelt werden. Die Zusammenarbeit ist so zu gestalten, dass die patientenbezogene Leistungserstellung für beide Berufsgruppen auf hohem Qualitätsniveau sowie Zeit und Ressourcen schonend erfolgen kann. Bei der Festlegung von Vereinbarungen ist zu berücksichtigen, dass sie nur soweit Festlegungen treffen, wie sie für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserstellung sinnvoll sind.