Botulinumtoxin darf nicht angewendet werden bei Personen mit nachgewiesener Überempfindlichkeit gegen Clostridium botulinum Toxin Typ A oder einen der anderen Bestandteile sowie bei Störungen der Muskeltätigkeit und Erkrankungen der Muskulatur, wie beispielsweise der Myasthenia gravis. Auch Schwangere und Stillende sollten in der Zeit der Schwangerschaft auf den Einsatz von Botulinumtoxin verzichten.
Nebenwirkungen durch die Injektion von Botulinumtoxin sind in den Händen erfahrener Ärzte selten. Die Behandlung sollte ausschließlich durch einen Arzt durchgeführt werden.
Manchmal kann es zu Blutergüssen, seltener zu Blutungen oder Infektionen kommen. Selten wurden nach der Injektion von Botulinumtoxin eine anaphylaktische Reaktion beobachtet, also eine überschießende Allergie. Schon deshalb sollte eine Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin nur von einem erfahrenen Arzt durchgeführt werden, der im seltenen Notfall sofort Gegenmaßnahmen ergreifen kann.