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Klinik hat Knochen verloren

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Klinik hat Knochen verloren
Medizinrecht

Hallo,

meiner Mutter würde nach einem schweren Schädelhirntrauma ein Teil des Schädelknochens entfernt. Sie lag mehrere Wochen im künstlichen Koma, anschließend kam sie für eine lange Zeit in eine Rehaklinik. Nach ca. 3 Monaten sollte der Schädelknochen, der bis dahin eingefroren wurde, wieder eingesetzt werden. Ein Tag vor der OP teilte der Arzt uns mit, dass anstelle des Knochens eine Plastik eingesetzt wird, da der Kühlschrank in dem der Knochen eingefroren war ausgefallen sei! Eine Ärztin sagte uns das der Kühlschrank ein älteres Modell sei und schon öfters ausgefallen ist. Ein anderer Arzt sprach von einem Stromausfall.
Meine Frage: Kann, oder darf so etwas passieren?? Müsste so ein Kühlschrank nicht an einem Notstromaggregat angeschlossen sein?
Außerdem war doch der Knochen sicher schockgefrostet, es müsste doch mehrere Stunden dauern, bis dieser überhaupt auftaut! Also eigentlich genug Zeit um zu reagieren, oder?

Klinik hat Knochen verloren
Medizinrecht
Portrait Dr. Alexander T. Schäfer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Die Aufbewahrung von Körperteilen stellt sich in dem geschilderten Fall als Nebenpflicht des Behandlungsvertrages dar. Grundsätzlich haftet der Aufbewahrende, rechtlich gesehen ist das der Krankenhausträger, wenn das aufzubewahrende Körperteil zerstört wird oder verloren geht.

Für die Frage der Haftung und vor allem der Höhe des Schadenersatzanspruches sind zwei Umstände entscheidend:

1. Gab es für die Klinik Möglichkeiten dem Verlust des Körperteils entgegenzuwirken? In der Tat muss man hier kritisch prüfen, ob der Stromausfall nicht sofort bemerkt und entsprechend reagiert hätte werden müssen. Man wird verlangen können, dass derartige Kühlschränke jedenfalls an ein Kontrollsystem angeschlossen sind, das einen Ausfall sofort anzeigt. Dies sind aber Umstände, die der Klinikträger darlegen muss.

2. Der Verlust des Körperteils und Ersatz durch ein Implantat gibt an sich schon einen Schadenersatzanspruch. Dieser wird aber in der Höhe eher gering anzusetzen sein. Sollte das Implantat Nachteile gegenüber dem natürlichen Knochen aufweisen, sind deutlich höhere Schadenersatzforderungen denkbar.

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