Meist kann die Verdachtsdiagnose „Alterssichtigkeit" schon durch die Schilderung der Beschwerden (Anamnese) gestellt werden. Um die Diagnose abzusichern und die Therapie zu planen müssen vom Augenarzt noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
Objektive Refraktionsbestimmung
Hierbei blickt der Patient durch ein Gerät, das die Brechkraft der Augen bestimmen kann, ohne dass der Patient dabei mitwirken muss. Diese Bestimmung wird vor allem verwendet, um die Alterssichtigkeit zu diagnostizieren und den ungefähr zu korrigierenden Wert zu bestimmen.
Subjektive Refraktionsbestimmung
Hier ist die Mitarbeit des Patienten gefordert. Er blickt durch unterschiedlich starke Linsensysteme auf verschieden große Gegenstände und muss angeben, bei welcher Stärke die Objekte am schärfsten erscheinen. Diese Untersuchung dient vor allem dazu, die spätere Brillen- oder Kontaktlinsenstärke zu bestimmen.
Weiterführend kann der Arzt auch noch in das Auge leuchten um den Augenhintergrund mit der Retina und ihrer Gefäßversorgung zu beurteilen.
Letzte Aktualisierung am 17.04.2009.