Behandlung auf Überweisung vom niedergelassenen Augenarzt, Berufsgenossenschafts Fälle ( Arbeitsunfälle) oder auf privatärztlicher Verrechnung. Notfallsprechstunde am Sa, So und an gesetzlichen Feiertagen von 10Uhr bis 11Uhr in der Augenklinik durch einen Facharzt für Augenheilkunde.