Voraussetzung für die Betreuung in den folgenden Ambulanzen ist bei gesetzlicher Krankenversicherung die Überweisung durch einen Neurologen, Psychiater, Nervenarzt oder Arzt der Psychiatrischen Institutsambulanz. Privatversicherte und Selbstzahler können die Ambulanzen uneingeschränkt nutzen. Fachambulanz für Neurophysiologie (EEG, EMG, ENG, EP), Fachambulanz für Ultraschall (Doppler/Duplex) der gehirnversorgenden Gefäße, Fachambulanz für Botulinumtoxintherapie.