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GesundheitsforumForum für Medizinrecht

Behandlung wider Willen bei Totgeburt

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Friedrich  fragt am 23.07.2022
Eine Freundin von mir hat folgendes unbeteiligt aus der Ferne miterlebt: Das Kind der Schwangeren A stirbt im Bauch, nach einer gewissen Zeit (1-2 Wochen?) läutet sich langsam die Niederkunft ein. Leider ist das Kind in der Zwischenzeit im Bauch der Mutter derart vergammelt, dass es der Schwangeren gesundheitlich zusehend schlechter geht. (lebensgefährliche Sepsis meine ich mich zu erinnern)
Die Ärzte raten dringend zu einem Kaiserschnitt, die Schwangere lehnt fortwährend ab und möchte eine natürliche Geburt. Das geht soweit, bis sie aufgrund der stark fortgeschrittenen Sepsis unzurechnungsfähig wird, dafür erklärt wird und der Kaiserschnitt gegen ihren vormals geäußerten ausdrücklichen Willen stattfindet.
Nun meine Frage: Wäre es möglich, die Behandlung auch gegen den Willen der Schwangeren durchzuführen, wenn das Kind tot ist, sicher absehbar ist, dass die Schwangere ohne Kaiserschnitt stirbt und so die Gesundheit der Schwangeren nicht unnötig beeinträchtigt wird?
PS: Mit ,,derart vergammelt" meine ich, dass das Kind beim Rausholen eine ekelerregende uniforme schwarze Masse war, die wahnsinnig stank.

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