Die Betrachtung des Augenhintergrundes gehört zu den augenärztlichen Standarduntersuchungen. Sie wird oft routinemäßig beim Untersuchungsgang beim Augenarzt vorgenommen, insbesondere jedoch bei Erkrankungen, die den Augenhintergrund betreffen, oder beim Verdacht darauf. Die Spiegelung sollte z. B. erfolgen, wenn eine schlechte Sehschärfe besteht, ohne dass Veränderungen am Augenvorderabschnitt dafür verantwortlich sind.
Häufige Erkrankungen, die durch eine Augenspiegelung beurteilt werden können, sind:
- Altersbedingte Makuladegeneration (Altersveränderungen der zentralen Netzhaut)
- Diabetes an der Netzhaut (Diabetische Retinopathie)
- Netzhautveränderungen durch Bluthochdruck
- Netzhautgefäßverschlüsse
- Netzhautlöcher, Netzhautablösung
- Netzhautentzündungen
- Netzhautveränderungen bei Verletzungen des Auges
- Tumore am Augenhintergrund
- Grüner Star (Glaukom, Druckschäden am Sehnerv)
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer möglicher Erkrankungen und Veränderungen, die in der Augenspiegelung gesehen werden können.