Funktionskontrolle von Herzschrittmachern auf Überweisung
Ermächtigungsambulanz
Auf Überweisung von niedergelassenen Kardiologen und/oder fachärztlich tätigen Internisten die die EBM-Nrn. 33 020 bis 33.022 abrechnen (keine ermächtigten Ärzte oder ärztlich geleitete Einrichtungen): 1. Echokardiographien und Doppler-Echokardiographien (auch farbcodiert) einschl. transoesophageale Durchführung; 2. Streßechokardiographie mit pharmakologischen Methoden