Im Rahmen der Pflegeüberleitung werden Angehörige beraten im Hinblick auf die mögliche häusliche Versorgung des Patienten und die Ausstattung mit pflegerischen Hilfsmitteln. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit Krankenkassen Seminare für pflegende Angehörige angeboten. Generell werden im Rahmen einer aktivierenden Pflege Angehörige auf Wunsch und bei Bedarf miteinbezogen. Zusätzlich kann durch den internen Sozialdienst Unterstützung bei Beantragungen von Leistungen der Pflegekasse sowie in Angelegenheiten des Betreuungsrechts für Patienten und Angehörige geleistet werden.
Neben der Einleitung von Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen vermitteln der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung die Patienten bei Bedarf in die stationäre Alten-, Kurzzeit- und Tagespflege. Darüber hinaus ist die Beratung bei Sucht- und psychosozialen Erkrankungen ein weiteres Aufgabengebiet des Sozialdienstes.
Aus Grundlage des nationalen Expertenstandards wird die medinisch-pflegerische Behandlungsqualität über die Entlassung des Patienten hinaus durch hausspezifische Verfahrensabläufe sichergestellt.
Kinästhetik ist ein Handlungskonzept, das Pflegende bei der schonenden Bewegung von Patienten unterstützt - ohne Heben und Tragen.
Im Rahmen der Schmerztherapie wird der nationale Expertenstandard für Schmerzmanagement durch spezielle Pflegestandards angeordnet und umgesetzt.
Die Leistung erfolgt in Zusammenarbeit mit externen Pflegeberatern.
Gemäß dem nationalen Dekubitusstandard wird das Wund- und Dekubitusmanagement durch eine speziell weitergebildete Wundmanagerin sichergestellt. Spezielle hausinterne Pflegestandards sichern darüber hinaus die Qualität der Pflege.