Zur Gruppe der Arzneimittelunverträglichkeiten gehören zum einen die Arzneimittelallergie (Allergie gegen Medikamente), zum anderen pseudoallergischen Reaktionen.
Als Allergie bezeichnet man im Allgemeinen eine überschießende Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems (Immunsystem) auf Stoffe, die eigentlich für den Körper nicht schädlich sind. Hierbei werden von Abwehrzellen sogenannte Antikörper gegen den allergieauslösenden Stoff gebildet. Diese sind für die Entstehung der darauf folgenden Symptome verantwortlich.
Reagiert ein Patient nun auf ein einzelnes Medikament oder sogar auf eine ganze Gruppe von ähnlichen Medikamenten mit einer solchen Immunantwort, so spricht man von einer Arzneimittelallergie. Hierbei ist das Ausmaß der Immunreaktion weitgehend unabhängig von der Dosis des Medikamentes.
Beschwerden, die sich zwar wie allergische Symptome äußern, bei denen jedoch keine Allergie diagnostisch nachweisbar ist, werden in der Fachsprache pseudoallergische oder auch idiosynkratische Reaktionen genannt.
Nicht zu verwechseln mit einer Arzneimittelunverträglichkeit sind die unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Diese Nebenwirkungen werden durch den Wirkstoff selbst hervorgerufen und sind für 80% der unerwünschten Medikamentenwirkungen verantwortlich.