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GesundheitsforumForum für Medizinrecht

Ab wann medizinische Indikation?

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2 Beiträge - 772 Aufrufe
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unbekannt666  fragt am 21.03.2011
Hallo zusammen,

A hatte einen Wegeunfall. A wird notärztlich in der Notaufnahme und anschließend stationär behandelt. Aufgrund As Angabe, dass sein Spinalkanal um C7 verengt ist und sein HWK 7 frakturiert war und darüber hinaus ein Bandscheibenvorfall bei LWK 5 vorliegt, werden CT-Aufnahmen angefertigt. Allerdings nur vom Kopf und von der HWS.

Lt. den CT-Bildern ist alles in Ordnung. Allerdings gibt es keinen Vergleich zwischen den CT-Bildern und den älteren MRT-Bildern. A hat Angst, dass aufgrund seines Sturzes u. a. auf den Kopf und den Rücken etwas an der HWS und LWS zum Negativen geschehen ist.

A hat ein Schädelhirntrauma und Prellungen, Stauchungen im gesamten Hals davongetragen. Darüber hinaus knackts im unteren Rücken, wenn er sich dreht.

Da lt. BG-Arzt, der just auch der diensthabende Arzt am Tag der Einlieferung in die Notaufnahme war (dieser Arzt vertritt den eigentlichen BG-Arzt in dessen Praxis, da dieser im Urlaub ist), keine med. Indikation vorliegt, da z. B. keine neurologischen Defizite vorliegen, werden keine neuen MRT-Bilder in Auftrag gegeben, um einen direkten Vergleich zwischen den neuen nach dem Unfall und den älteren vor dem Unfall machen zu können. Des Weiteren kann auch kein Vergleich zwischen den CT-Bildern und den MRT-Bildern gemacht werden.

Hierzu meine Fragen:

1.) Kann man wirklich nicht CT- mit MRT-Bildern vergleichen? Wenn doch, wer kann das?
2.) Wann liegt denn eine medizinische Indikation vor? Genügt nicht die Tatsache, einen Unfall gehabt zu haben i. V. m. diesen Umständen?
3.) Wie kommt A doch schnellstmöglich zu neuen MRT-Bildern, um einen Vergleich machen zu lassen, um zu wissen, was jetzt Sache ist? A hat einfach Angst, dass sich der Spinalkanal weiter verringert und sich der Bandscheibenvorfall verschlimmert hat!
4.) Hat A das Recht, zu einem anderen BG-Arzt zu gehen, um über den evtl. neue MRT-Bilder in Auftrag zu geben?
5.) Oder soll A einfach so lange warten, bis er wieder gesund ist und es somit kein BG-Fall mehr ist, um dann zu einem Orthopäden seiner Wahl gehen zu können und über diesen neue MRT-Bilder in Auftrag geben zu lassen oder einmal BG-Fall immer BG-Fall?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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ATSRECHT  sagt am 06.04.2011
Sehr geehrte unbekannt666,

vielen Dank für die Schilderung dieses interessanten Falles. Ihre Fragen sind primär unter medizinischen Aspekten zu beantworten.
Zu 1.) Dies dürfte am Besten durch einen Radiologen zu beantworten sein.
Zu 2.) Auch dies ist eine Frage, die vom Arzt beantwortet werden muss. Natürlich stellt ein Unfall eine Indikation zur Behandlung dar. Damit ist aber noch nicht geklärt, welche Behandlung geboten ist. Darauf kommt es natürlich an.
Zu 3.) MRT-Bilder müssen durch einen Radiologen erstellt werden. Hierfür ist die Überweisung durch einen anderen Arzt erforderlich.
Zu 4.) Dies sollte man mit der BG zuvor abklären. Ein gestörtes Arzt-Patienten-Verhältnis sollte genügend Anlass für einen Wechsel bieten.
Zu 5.) Es bleibt nur solange ein BG-Fall, wie die Behandlung den Folgen des Unfalls gilt. Ist diese Behandlung abgeschlossen, ist es auch kein Fall für die BG mehr.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander T. Schäfer
Fachanwalt für Medizinrecht
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