Das Schöllkraut sollte nicht während der Schwangerschaft, Stillzeit oder bei Kindern unter 12 Jahren angewendet werden.
Die Anwendung sollte nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen.
Bei einer akuten Lebererkrankung, Lebererkrankungen in der Vorgeschichte und/oder der gleichzeitigen Einnahme leberschädigender Medikamente (z. B. Paracetamol) und Alkohol ist von einer Verwendung von Schöllkraut abzuraten.
Aufgrund der Giftigkeit von Schöllkraut kann es beim Verschlucken der Pflanze zu Reizungen des Magen-Darm-Traktes kommen. Dies äußert sich durch Brennen, Schmerzen, Erbrechen, blutige Durchfälle und Kreislaufstörungen. In schweren Fällen kann es zum Kreislaufversagen und somit zum Tod kommen.
Außerdem kann es zu toxischen Leberschäden, wie Hepatitis, Cholestase, Leberversagen, kommen.