Auch bei der Zweijahresuntersuchung (U7) erfolgt wieder eine Ausmessung des Körpers des Kindes. So werden die Körpergröße, der Umfang des Kopfes und das Gewicht des Kleinkindes bestimmt. Zur Untersuchung des Körpers gehört die Überprüfung von Organen und Organsystemen wie beispielsweise Herz, Lunge, Baucheingeweiden, Genitalien, Haut, Nase, Mund und Rachen. Bei der Kontrolle des Skeletts wird vor allem auf eine gerade Wirbelsäule und ein gerades Becken, auf mögliche X-Beine oder O-Beine sowie auf regelrecht geformte Füße geachtet. Erneut erfolgen dem Alter des Kindes entsprechende Seh- und Hörtests.
Viele der weiteren Tests und Beobachtungen während der U7 dienen der Beurteilung der Bewegung und Geschicklichkeit des Kleinkindes. So sollte das Kind in diesem Alter gehen, laufen, wenige Schritte rückwärts gehen, Treppen steigen (mit Festhalten am Geländer), einen Ball schießen und werfen, sich bücken, hinsetzen und wieder aufstehen können. Auch bestimmte feine Bewegungsabläufe, z. B. einen Turm aus Klötzchen bauen oder Gegenstände in ein Gefäß stecken, sollten gekonnt werden.
Die Sprache des Kindes spielt bei der Beobachtung ebenfalls eine Rolle und hat sich normalerweise in diesem Alter schon so weit entwickelt, dass Zweiwortsätze gesprochen werden. Mindestens 10 verschiedene Wörter sollten vom Kind gesprochen werden, aber noch wesentlich mehr Wörter verstanden werden.
Weitere Prüfungen in der U7 betreffen die geistige und soziale Entwicklung beziehungsweise das Verhalten des Kleinkindes. Dieses wird unter anderem in kleinen Spielen kontrolliert sowie in einfachen Aufgaben, die der Arzt dem Kind stellt (z. B. Zeigen und Benennen von Gegenständen und Personen).
Von großer Bedeutung ist das Gespräch des Arztes mit den Eltern. In einer Befragung (Anamnese) erhält der Arzt Auskunft über mögliche Störungen, die im Alltag deutlich werden. Dazu können unter anderem Probleme beim Essen und Trinken, beim Stuhlgang und Wasserlassen gehören sowie Infektanfälligkeit oder aufgetretene Krampfanfälle. Die Eltern sollten über die Entwicklung des Gehörsinns, des Verstehens und der Sprache ebenso berichten wie über Bewegung, Koordination und Aktivität des Kindes. Auffälligkeiten wie z. B. Schlafprobleme oder Wutausbrüche sollten ebenfalls zur Sprache kommen.
Im selben Gespräch gibt der Arzt Hinweise zu bestimmten Themen, z. B. der Zahnpflege und zahngerechten Ernährung.
Normalerweise beinhalten die Untersuchungen während der U7 keinerlei Risiken.
Bisweilen erfolgt am selben Tag wie die U7 eine Impfung, z. B. eine Auffrischungsimpfung für Masern, Mumps und Röteln. Die U7 umfasst die Beurteilung aller wichtigen gesundheitlichen Verhältnisse. Bei Auffälligkeiten können weitere Spezialuntersuchungen erforderlich werden. Falls das Kind aus Trotz und Ängstlichkeit wichtige Überprüfungen in der U7 nicht mitmacht, so können diese einige Monate später wiederholt werden. Ansonsten ist die nächste Vorsorgeuntersuchung die U7a, welche am Ende des dritten Lebensjahres (34. bis 36. Monat) vorgenommen wird.