Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung, die finanzielle Leistungen zur Pflege von kranken und alten Personen abdeckt. In Deutschland ist sie ein Teil der Sozialversicherung und ist an die gesetzliche oder die private Krankenversicherung angegliedert. Eine Pflegebedürftigkeit liegt bei bestimmten Voraussetzungen vor. Sie ist in drei Pflegestufen unterteilt, die sich nach der benötigten Hilfe richten. Monatliche Zahlungen werden für die häusliche Pflege oder für eine Unterbringung in einem Pflegeheim bewilligt. Die Leistungen müssen im Bedarfsfall bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Gelder nicht rückwirkend beantragt werden können.
Wie die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung ist in Deutschland auch die Pflegeversicherung ein Teil der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Menschen, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind automatisch auch in der Pflegeversicherung. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss bei derselben Gesellschaft auch eine Versicherung über Pflegeleistungen abschließen.
Die Pflegeversicherung dient dazu, pflegebedürftige Personen finanziell zu unterstützen. Eine angemessene häusliche (ambulante) Pflege muss im Bedarfsfall finanziell gewährleistet sein, ebenso wie eine stationäre Pflege im Heim. Des Weiteren werden Zahlungen für benötigte Hilfsmittel geleistet. Im Sinne der Solidarität bekommt jeder Mensch durch die Pflegeversicherung die Möglichkeit, angemessene Hilfe zu erhalten, wenn er durch Krankheit oder Alter pflegebedürftig werden sollte. Viele Senioren benötigen ab irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben eine Pflege. Der Anteil der pflegebedürftigen Senioren an der jeweiligen Altersstufe nimmt mit der Anzahl der Lebensjahre zu.
Personen sind dann pflegebedürftig, wenn sie im Alltag bei wichtigen Maßnahmen wie z. B. der Aufnahme der Mahlzeiten oder der Körperpflege Hilfe benötigen. Hierbei kann das Ausmaß der benötigten Hilfe ganz verschieden sein. Um eine geeignete Unterteilung als Basis für die Pflegeversicherung festzulegen, wird die Hilfsbedürftigkeit nach drei Pflegestufen beurteilt. Die gezahlten Leistungen sind nach den Pflegestufen gestaffelt. Es gelten in Deutschland die folgenden Pflegestufen:
Bestehen leichtere Einschränkungen im Alltagsleben, so tritt die Pflegeversicherung normalerweise nicht in Kraft. Vielfach wird dieser Zustand auch „Pflegestufe 0" genannt.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.