Die U7a ist eine Vorsorgeuntersuchung im Kindesalter. Die U7a wurde im Juli 2008 zusätzlich zu den anderen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt und erfolgt normalerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat. Der Schwerpunkt bei der U7a liegt bei der geistigen und sozialen Entwicklung und bei der Aufdeckung von Sehstörungen und weiteren körperlichen Erkrankungen.
Die U7a wird bei Kindern kurz vor der Vollendung des 3. Lebensjahres durchgeführt, also im 34. bis 36. Monat. Sie ist die achte aus einer Reihe von Vorsorgeuntersuchungen im Kindesalter. Die U7a ist 2008 als Routinemaßnahme zusätzlich zu den anderen „U"-Untersuchungen neu eingeführt worden.
In der U7a wird die Entwicklung des Kindes beurteilt, indem ganz verschiedene Untersuchungen durchgeführt werden und der Arzt das Verhalten des Kindes beobachtet. Zusätzlich wird ein Gespräch zwischen dem Arzt und den Eltern durchgeführt, in dem der Arzt weitere wertvolle Informationen über die kindliche Entwicklung erhält und bestimmte Empfehlungen an die Eltern weitergeben kann.
Die U7a ist eine weitere Chance, Störungen in der kindlichen Entwicklung frühzeitig zu erkennen. Daher sollten Eltern die Untersuchung im empfohlenen Zeitraum wahrnehmen.
Wie bei den anderen Früherkennungsuntersuchungen erfolgt auch bei der U7a eine Erhebung der Körpermaße des Kindes. Dabei werden die Körpergröße, der Kopfumfang und das Gewicht gemessen. Bei der U7a wird in besonderem Maße darauf geachtet, ob das Kind bereits ein Übergewicht entwickelt hat. Weitere Untersuchungen des Körpers werden ebenfalls durchgeführt und beinhalten die Beurteilung von Herz und Lunge, Baucheingeweiden, Geschlechtsteilen, Knochen und Gelenken, Mund und Rachen. Es wird beurteilt, ob das Wachstum gestört ist und ob Auffälligkeiten an der Wirbelsäule vorliegen. Der Arzt testet, ob die Reflexe ordnungsgemäß auslösbar sind. Das Gehör des Kindes wird ebenfalls kontrolliert. Zu den Kernfragen bei der U7a gehört, ob das Sehen in Ordnung ist. Daher wird beispielsweise untersucht, ob das Kind schielt oder an einer Fehlsichtigkeit leidet.
Überprüft wird weiterhin die zeitgerechte Entwicklung der Bewegung und Koordination, der geistigen Fähigkeiten und des sozialen Verhaltens. Mögliche psychische Störungen sollen ausgeschlossen oder festgestellt werden. So kann entschieden werden, ob das Kind bereit ist, in den Kindergarten zu gehen. Der Untersucher beurteilt die Sprache des Kindes. Es sollte im Alter der U7a-Untersuchung bereits Sätze mit 3 bis 5 Wörtern formulieren können, den eigenen Namen nennen und die Bezeichnungen für wichtige Körperteile kennen.
Wichtig, um den Entwicklungszustand des Kindes zu beurteilen, ist die Befragung der Eltern (Anamnese). Sie können darüber berichten, ob es Auffälligkeiten im Alltag des Kindes gibt. So können eventuelle Erkrankungen (wie Krampfanfälle, häufige Infektionskrankheiten) zur Sprache kommen. Ebenfalls können Hinweise auf mögliche Allergien gegeben werden. Über Besonderheiten im Verhalten sollte ebenso berichtet werden wie über sprachliche Defizite im Vergleich zu Altersgenossen des Kindes oder über Schlafprobleme.
Ein weiterer Grund für das Gespräch zwischen Eltern und Arzt sind die Ratschläge, die vom Mediziner gegeben werden können. Diese drehen sich beispielsweise über die richtige Zahnpflege. Falls Gewichtsprobleme beim Kind bemerkt werden, spricht der Arzt über Möglichkeiten, diesen entgegenzuwirken.
Es können praktisch keine Komplikationen bei den Maßnahmen im Rahmen der U7a vorkommen.
Falls kein ausreichender Impfschutz besteht, kann am selben Termin die Impfung aufgefrischt oder nachgeholt werden. Die Untersuchungen, die bei der U7a erfolgen, sind alle wichtigen Grunduntersuchungen für diese Altersklasse. Bei fraglichen Befunden kann die Durchführung weiterer Untersuchungsmethoden erforderlich werden.
Letzte Aktualisierung am 08.11.2021.