Das Rhesusmerkmal wird von drei Genpaaren vererbt. Die Gene sind die Träger der Erbinformation in unseren Zellen. Entweder man besitzt ein C- Paar, D-Paar, oder E-Paar.
In der weißen europäischen Bevölkerung sind nur 15 % der Menschen rhesusnegativ.
Der Rhesusfaktor wird i.d.R. im Rahmen der Blutgruppenbestimmung mituntersucht.
Dies ist wichtig, weil gegen den Rhesusfaktor Antikörper gebildet werden können. Antikörper sind Eiweiße, die den Körper unterstützen Fremdstoffe, auch Fremdblut im Körper abzuwehren bzw. zu zerstören.
Die Rhesus-Blutgruppenbestimmung kommt bei einer Schwangerschaft v.a. dann besonderer Bedeutung zu, wenn die Mutter rhesusnegativ und ihr Kind rhesuspositiv ist. Bei der Geburt kann es dazu kommen, dass Blut des Kindes in den Kreislauf der Mutter gelangt. Wenn dies geschieht, werden vom Körper der Mutter nun Antikörper gegen das Antigen D gebildet. Dieser Umstand kann bei einer weiteren Schwangerschaft mit einem rhesuspositiven Kind lebensbedrohlich werden. Die von der Mutter gebildeten Anti-D-Antikörper können durch die Plazenta (= Mutterkuchen) in den Blutkreislauf des Kindes eindringen und zerstören dann die Erythrozyten des Kindes, die Träger der Rhesuseigenschaft sind. So ein Zwischenfall ist für das Kind akut lebensbedrohlich.
Um eine solche Komplikation zu vermeiden, kann man der Mutter nach der Geburt des ersten rhesuspositiven Kindes künstliche Anti-D-Antikörper zuführen. Das hat den Zweck, dass diese gleich an die rhesuspositiven Erythrozyten des Kindes binden, die in den Kreislauf der Mutter gelangt sind.
Daraufhin werden von der Mutter nämlich keine zusätzlichen Antikörper gegen den Rhesusfaktor des Kindes produziert.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.