In der Anamnese wird geklärt, ob es in letzter Zeit eine Entzündete Stelle gab, oder kleine Verletzungen. Es ist von Bedeutung, wie lange der rote Streifen schon besteht, wann erste Symptome, wie zum Beispiel ein Spannungsgefühl aufgetreten sind und ob eine solche Erkrankung schon einmal bestand.
Es wird nun geschaut, ob der rote Streifen auf eine Entzündungsstelle hinweist. Außerdem werden die Lymphknoten abgetastet. Dabei kann der Arzt feststellen, ob die Lymphknoten vergrößert sind und ob sie schmerzempfindlich sind.
Meistens wird im Anschluss eine Blutabnahme gemacht, das Blut wird auf die verschiedenen Entzündungswerte überprüft, zum Beispiel auf die Anzahl der weißen Blutkörperchen (Lymphozyten). Mit dieser Untersuchung kann man andere Erkrankungen ausschließen, wenn zum Beispiel keine Entzündung als Ursache bestehen würde.
Wenn die Erkrankung schon einmal aufgetreten ist, oder wenn der Patient eine lang andauernde Entzündung hatte, ist es sinnvoll eine Lymphszintigraphie durchzuführen um zu sehen, ob es sich um eine chronische Variante der Lymphangitis handelt. Diese Untersuchung dauert ca. eine Stunde. Sie ist für den Nachweis von Lymphabflussstörungen geeignet, ebenfalls kann man sehen, ob diese Abflussstörung bösartige Gründe, wie zum Beispiel einen malignen (bösartigen) Tumor hat.
Bei einem Verdacht auf einem Tumor oder ähnlichem kann zusätzlich, um die Ursache abzuklären ein CT (Computer Tomographie) oder ein MRT (Magnet-Resonanz-Tomographie) gemacht werden. Auch eine Ultraschall- Untersuchung kann sehr gut geeignet sein, um die Ursache herauszufinden. Besonders bei älteren Menschen, sollte der Verdacht auf eine Krebserkrankung genau überprüft werden. Natürlich nur, wenn ein Verdacht besteht.
Die Lymphangitis sollte von anderen Lymphsystemerkrankungen abgegrenzt werden. Wenn die Lymphwege verschlossen sind, kann die auch für andere Krankheiten sprechen, das entscheidende Merkmal, ist der entzündliche Vorgang. Ob eine Entzündung vorliegt, kann man gut mit einem Bluttest herausfinden.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.