Zwingende Gründe für einen Kaiserschnitt können sein:
- Beckenendlage
- Schräg- und Querlage
- drohende Frühgeburt
- relatives Missverhältnis, d.h. das Kind bzw. sein Kopf ist im Verhältnis zum Becken der Mutter zu groß.
- Plazenta praevia (Mutterkuchen liegt vor dem Geburtskanal und dem Gebärmutterhals)
- Nabelschnurvorfall
- Gebärmutterruptur (Uterusruptur)
- AIDS oder andere Infektionskrankheiten der Mutter
- schwere mütterliche Erkrankungen, z.B.Präeklampsie
- Fehlbildungen des Kindes
- schwache Herztöne des Kindes
- Mehrlingsgeburt
Meistens sind diese Gründe im voraus bekannt, so dass der Kaiserschnitt geplant werden kann. Der geplante Kaiserschnitt kann entweder zu einem Wunschtermin erfolgen oder aber man wartet ab bis die natürlichen Wehen einsetzen und lässt den Kaiserschnitt dann zu diesem Zeitpunkt durchführen.
Ein bereits durchgeführter Kaiserschnitt ist kein zwingender Grund für einen erneuten Kaiserschnitt!
Ein nicht geplanter Kaiserschnitt kann nötig werden, wenn:
- die Mutter aus verschiedenen Gründen erschöpft ist, z.B. bei Fieber
- es zum Geburtsstillstand kommt. Das bedeutet, dass trotz regelmäßiger Wehen über Stunden hinweg, sich der Muttermund nicht weiter öffnet und die Mutter zu erschöpfen droht.
Ein Not-Kaiserschnitt ist durchzuführen, wenn:
- ein Nabelschnurvorfall oder eine Nabelschnurumschlingung vorliegt
- eine fetale Hypoxie vorliegt, dass heißt dass das Kind während der Wehen unter akutem Sauerstoffmangel leidet. Eine fetale Hypoxie lässt sich durch ein ungünstiges CTG vermuten und durch eine Fetalblutanalyse sicher beweisen.
- eine vorzeitige Plazentalösung vorliegt.
- ein anhaltender kindlicher Herztonabfall besteht.
Letzte Aktualisierung am 18.02.2009.