Ein privat in Auftrag gegebener Vaterschaftstest kann zwar mit einiger Sicherheit eine Abstammung nachweisen oder ausschließen, kann aber vor Gericht nicht herangezogen werden. Hierzu ist ein Abstammungsgutachten von offizieller Seite notwendig. Der privat durchgeführte Vaterschaftstest bedarf der Zustimmung der Mutter beziehungsweise - bei Volljährigkeit - des Kindes. Ansonsten kann der Test sogar das Persönlichkeitsrecht verletzen. Der Auftraggeber des Tests sollte sich auch über die Kosten erkundigen.
Beim freiwilligen Vaterschaftstest gewinnt der Fragesteller eine Probe von sich selbst, von dem Kind und idealerweise auch von der Mutter. Häufig kann dies mit einem Abstrich aus der Mundschleimhaut geschehen. Dazu wird Schleimhautmaterial aus dem Inneren der Wange mit einem speziellen Wattetupfer abgeschabt. Alternativ kann auch anderes Material (z. B. Haare) verwendet werden. Die Proben werden an das Labor zur Vaterschaftsuntersuchung geschickt. Dort wird die Analyse des Erbguts durchgeführt. Das Ergebnis erhält der Auftraggeber des Tests meist nach einigen Tagen.
Eine gerichtlich angeordnete oder sonstige offizielle Abstammungsuntersuchung erfolgt normalerweise an einer Blutprobe. Den beteiligten Personen wird Blut abgenommen, in den meisten Fällen aus einer Armvene über eine Hohlnadel. Das Blut wird auf entsprechende Weise analysiert und das Ergebnis nach einigen Tagen mitgeteilt.
Die genetische Untersuchung als Vaterschaftstest ist die mit Abstand zuverlässigste Methode. Andere Verfahren wie z. B. Blutgruppenuntersuchungen sind veraltet.