Direkt nach der Entbindung beziehungsweise Abnabelung erfolgt die Beurteilung des kindlichen Zustandes durch den Untersucher. Am wichtigsten ist es, dass lebenswichtige Funktionen überprüft werden. Dazu wird nach dem Apgar-Score vorgegangen. Dieses Schema ist nach der amerikanischen Ärztin Virginia Apgar benannt, die den Ablauf einführte. In mehreren Sprachen ist aus dem Namen ein Merksatz für die fünf zu beurteilenden Funktionen geworden. Im Deutschen sind dies Atmung (A), Puls (P), Grundtonus (G, das ist die Muskelkraft und Muskelbewegung), Aussehen (A, Hautfärbung, rötlich oder blau und blass) und Reflexe (R, Schreien und Bewegung der Gesichtsmuskeln). Der Untersucher bewertet jeden dieser Parameter mit zwei Punkten für eine gute Funktion, einem Punkt für eine mäßige, aber vorhandene Funktion, oder mit null Punkten für eine fehlende Funktion. Ab neun Punkten insgesamt im Apgar-Score gilt der Zustand des Kindes als gut. Zwischen acht und fünf Punkten kann der Zustand kritisch sein. Werden weniger als fünf Punkte gezählt, so befindet sich das Neugeborene in einem lebensbedrohlichen Zustand. Der Test nach Apgar wird jeweils eine Minute, fünf Minuten und zehn Minuten nach der Geburt durchgeführt.
Bei der U1 wird bereits auch auf weitere mögliche Veränderungen geachtet. Es wird geschaut, ob z. B. Verletzungen, Fehlbildungen, Wassereinlagerungen oder Hauterscheinungen (z. B. Angiome) vorhanden sind. Es wird beurteilt, ob Arme und Beine, Wirbelsäule, Nägel, Augen, Ohren und der Mund regelrecht und symmetrisch aussehen. Pulsstellen, Bauch, Genitalien und After werden durch Abtasten untersucht. Ebenfalls wird die Schädeldecke überprüft. Herz und Lunge werden mit dem Stethoskop abgehört. Das Kind wird gewogen, die Körperlänge sowie der Umfang des Kopfes werden abgemessen.
Weiterhin wird Nabelschnurblut entnommen, um es auf seinen pH-Wert zu untersuchen. Dadurch ist die Beurteilung möglich, ob das Blut übersäuert ist beziehungsweise ob eine Minderversorgung des Kindes mit Sauerstoff während des Geburtsvorgangs vorlag. Falls das Blut der Mutter rhesus-negativ ist, wird dem Baby selbst Blut aus der Ferse abgenommen. So kann die Blutgruppe des Kindes bestimmt werden, um eine mögliche Unverträglichkeit zu erkennen. Dies kann auch bei Blutgruppe 0 der Mutter notwendig sein. Bisweilen kann auch aus anderen Gründen eine Blutentnahme des Säuglings erforderlich werden.
Bei den Untersuchungen im Rahmen der U1 sind keine Komplikationen zu erwarten. Ausnahme ist die Blutentnahme, die eventuell am Säugling erfolgt und bei der es z. B. zu einer Blutung sowie sehr selten zu einer Infektion kommen kann.
Die U1 sollte bei jedem Neugeborenen durchgeführt werden und beinhaltet alle wichtigen Grunduntersuchungen. Zeigen sich Anzeichen einer Erkrankung oder eines lebensbedrohlichen Zustandes, so können jeweilige weiterführende Untersuchungen notwendig werden. Bereits nach drei bis zehn Tagen erfolgt routinemäßig die zweite Früherkennungsuntersuchung beim Kind (U2).
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.