Die U5 ist die fünfte Vorsorgeuntersuchung, die im Kindesalter durchgeführt wird. Sie erfolgt im 6. oder 7. Lebensmonat. Der Kinderarzt beurteilt anhand vieler Untersuchungen die Entwicklung des Kindes. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Bewegung und Koordination, der Sinne sowie der weiteren Organe.
Die U5 erfolgt an einem Termin im 6. oder 7. Monat nach der Geburt des Säuglings. Es handelt sich also um die fünfte Früherkennungsuntersuchung aus einer Reihe von routinemäßigen Gesundheitskontrollen, die sich durch die gesamte Kindheit ziehen.
Bei der U5 werden viele, meist kleinere Untersuchungen durchgeführt. Dazu werden keine speziellen Instrumente benötigt, sondern der Arzt kontrolliert die Entwicklung verschiedener Organsysteme durch Beobachtung, mit seinen Händen oder mit einfachen Hilfsmitteln. Mit einem Stethoskop wird unter anderem das Herz abgehört. Es erfolgt auch die Vermessung des Körpers des Babys. Zu der U5 gehört neben diesen Untersuchungen auch ein Gespräch, bei dem der Arzt Besonderheiten aus dem Alltag erfahren kann sowie Tipps zum Elternverhalten gegenüber dem Kind geben kann.
Eltern sollten die U5 im zeitlichen Rahmen (zwischen 6. und 7. Lebensmonat) durchführen lassen. Dadurch können Krankheiten erkannt werden, welche sonst eventuell nicht oder nur spät bemerkt werden.
Auch im Rahmen der U5 wird der Körper des Kindes vermessen, also die Körperlänge und der Kopfumfang bestimmt. Ebenfalls wird das Baby gewogen. Zur körperlichen Untersuchung bei der U5 gehört die Betrachtung der Haut, ob Erscheinungen wie Muttermale oder Blutschwämmchen vorhanden sind, die Beurteilung von Herz, Lunge, Bauchorganen, Geschlechtsteilen und der Knochen und Gelenke. Es wird kontrolliert, ob Anzeichen für eine Rachitis (Knochenabbau durch Vitamin-D-Mangel) vorhanden sind. Das Funktionieren der Augen und der Ohren wird genau überprüft. Wichtig ist die Beurteilung einer altersgemäßen Körperkontrolle, Geschicklichkeit, Bewegung und der Körperhaltung. Das Baby sollte seinen Rumpf von alleine aufrichten können, eine Zeitlang frei sitzen können und dabei mit den Händen stützen können. Es sollte sich von der Bauchlage in die Rückenlage und umgekehrt bringen können. Das Kind in diesem Alter sollte Gegenstände in die Hand nehmen können, sie zur anderen Hand weiterreichen können und Objekte mit Händen, Füßen sowie dem Mund untersuchen. Verschiedenen Objekten und Personen sollte es hinterher schauen. Vom Verhalten her sollte das Kind beim Kontakt mit freundlich gesinnten Personen lächeln und diese von negativ gestimmten Menschen unterscheiden. Auch ist es normal, dass ein Unterschied zwischen bekannten und unbekannten Personen gemacht wird und das Kind anfängt zu fremdeln, also zunächst ängstlich gegenüber Fremden reagiert. Was die Sprache des Säuglings angeht, so lallt das Kind im Alter von einem halben Jahr schon lebhaft und spricht erste Silben.
Ergänzend zu den Untersuchungen wird ein Gespräch mit den Eltern geführt. In der so genannten Anamnese erfragt der Arzt, ob es im Alltagsverhalten Auffälligkeiten gibt. Dazu gehören etwa Probleme bei der Nahrungsaufnahme, mangelnde Reaktionen auf Reize der Außenwelt, Bewegungsstörungen, Erbrechen und Stuhlgangsprobleme oder Krampfanfälle.
Komplikationen kommen bei der Früherkennungsuntersuchung U5 so gut wie nicht vor.
Eventuell wird zusätzlich zu den Untersuchungen am selben Termin wie die U5 auch eine Impfung vorgenommen, falls die bisherigen Impfungen vervollständigt werden müssen. Ansonsten ist die U5 insgesamt eine grobe Untersuchung aller wichtigen Organe sowie der Eigenschaften, die das Kind inzwischen erworben haben sollte. Sollten sich Auffälligkeiten in der U5 gezeigt haben, so sind oft weitergehende Untersuchungen erforderlich. So kann beispielsweise eine Vorstellung beim Arzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen notwendig werden. Beim Augenarzt wird das Kind auch dann vorgestellt, wenn Fehlsichtigkeiten bei Verwandten vorliegen, wenn es sich um ein Frühgeborenes handelt oder wenn ein Schielen auffällig wird.
Die nächste anstehende Früherkennungsuntersuchung findet zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat statt und wird als U6 bezeichnet.
Letzte Aktualisierung am 08.11.2021.