In der Medizin spricht man von einer Totgeburt (oder Stillgeburt), wenn das Kind nach der Geburt mindestens 500 g wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist.
Wiegt das Kind jedoch nach der Geburt weniger als 500 g und verstirbt im Mutterleib (intrauterin) oder unter der Geburt, so spricht man in diesem Fall von einer Fehlgeburt.
Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Zudem besteht in allen deutschen Bundesländern die Pflicht zur Beerdigung. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde sowie einen Totenschein. Die Eltern haben außerdem das Recht, dem Kind noch den Namen zu geben.
In den westlichen Ländern ist die Zahl der Totgeburten eher rückläufig. Derzeit liegt sie unter 1 Prozent. Vier von 1000 Schwangerschaften enden in Deutschland mit einer Totgeburt. Hierbei werden nur Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm erfasst.
Auffällig ist, dass bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen Totgeburten viel häufiger auftreten.