In der Medizin spricht man von einer Totgeburt (oder Stillgeburt), wenn das Kind nach der Geburt mindestens 500 Gramm wiegt und im Mutterleib (intrauterin) oder während der Geburt verstorben ist.
Wiegt das Kind jedoch nach der Geburt weniger als 500 Gramm und verstirbt im Mutterleib (intrauterin) oder unter der Geburt, so spricht man in diesem Fall von einer Fehlgeburt.
Eine Totgeburt ist meldepflichtig. Zudem besteht in allen deutschen Bundesländern die Pflicht zur Beerdigung. Die Mutter erhält für ihr totgeborenes Kind eine Geburtsurkunde sowie einen Totenschein. Die Eltern haben außerdem das Recht, dem Kind noch den Namen zu geben.
In den westlichen Ländern ist die Zahl der Totgeburten eher rückläufig. Derzeit liegt sie unter einem Prozent. Vier von 1000 Schwangerschaften enden in Deutschland mit einer Totgeburt. Hierbei werden nur Kinder mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm erfasst.
Auffällig ist, dass bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen Totgeburten viel häufiger auftreten.
Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben, wobei viele Gründe für den Fruchttod noch im Unklaren liegen.
Als Ursachen werden genannt:
In der Regel sollte unmittelbar nach dem Absterben des Föten (Feten) die Geburtseinleitung erfolgen. Das Kind wird anschließend normal vaginal geboren.
Deutliche Anzeichen für ein intrauterin verstorbenes Kind sind:
Bereits wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind sich weniger bewegt, so sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Hebamme oder Ihrem Arzt in Verbindung setzen. Vor allem, wenn Sie länger als sechs Stunden keine Bewegungen mehr wahrnehmen. Unter Umständen können diese Kinder durch eine verfrühte Geburt gerettet werden.
Normalerweise werden die Kindsbewegungen in den letzten Wochen vor der Geburt auch schwächer, weil das Kind in der Gebärmutter kaum noch Platz hat, um sich zu bewegen. Also keine Panik!
Zu den wichtigsten Symptomen, die am Feten selbst auftreten können, gehören unter anderem Mazerationen. Dabei handelt es sich um eine Auf- bzw. Erweichung der Haut.
Mazerationen werden in drei unterschiedliche Grade unterteilt:
In seltenen Fällen kann eine Mumifikation anstelle der Mazeration stattfinden.
Der Verdacht lässt sich durch Ultraschalluntersuchungen und CTG leicht überprüfen und bestätigen.
Der Arzt kann zudem durch eine gynäkologische Untersuchung feststellen, ob die Gebärmutter (Uterus) weiter wächst oder ob das Wachstum zum Stillstand gekommen ist. Außerdem kann man dadurch feststellen, ob der Fundusstand zu sinken beginnt, welches etwa ab dem 14. Tag nach dem Absterben des Fötus der Fall ist.
In der klinischen Untersuchung kann man feststellen, dass der Bauchumfang der Schwangeren, aufgrund der Abnahme des Fruchtwassers, kleiner geworden ist.
Weitere diagnostische Maßnahmen sind Röntgenuntersuchungen und Hormonbestimmungen.
Bei der Hormonbestimmung wird die Östriolausscheidung gemessen. Eine fallende Östrogenkonzentration, z. B. im 24-Stunden-Urin, kann auch auf einen intrauterinen Fruchttod hinweisen.
Die Diagnose einer Totgeburt ist eindeutig zu stellen. Natürlich gibt es verschiedene Umstände die zu einer Totgeburt führen können, diese sind jedoch bereits erwähnt, so dass hier nicht erneut eingegangen wird.
Stirbt das Kind im zweiten oder dritten Drittel der Schwangerschaft, muss die Geburt eingeleitet werden. Obwohl die betroffenen Frauen das tote Ungeborene möglichst schnell aus ihrem Körper heraus haben wollen und daher zu einem Kaiserschnitt neigen, ist dieser aus medizinischen Gründen nicht zu empfehlen. Dadurch wird die Schwangere nämlich unnötig einem Operationsrisiko ausgesetzt und schafft außerdem schlechtere Voraussetzungen für weitere Geburten. Die Patientinnen denken oft, dass der Kaiserschnitt (Sectio caesarea) unter Vollnarkose erfolgt und sie die Geburt nicht bei vollem Bewusstsein erleben müssen. Dies ist jedoch bei normaler Lage des Kindes in der Gebärmutter nicht der Fall. Daher sind die meisten Frauen im Nachhinein froh, dass sie von dieser Operation verschont geblieben sind.
Bis zum Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels besteht die Möglichkeit einer Kürettage.
Steht jedoch der errechnete Geburtstermin bevor, so würde man in manchen Fällen sogar abwarten, ob sich die Wehen von selbst einstellen. Oft setzen die Wehen nach dem Tod des Kindes nämlich innerhalb einiger Tage von selbst ein.
Stellen sich jedoch die Wehen nicht von alleine ein, so werden Wehenmittel gegeben, um eine vaginale Entbindung einzuleiten. Dies erfolgt in Form von Zäpfchen (Prostaglandin-Zäpfchen) in die Scheide oder per Infusion, dem so genannten Wehentropf.
Leider ist eine medikamentös eingeleitete Geburt meistens mit größeren Schmerzen in der Eröffnungsphase verbunden als eine normale Geburt. In dieser Situation können Schmerzmittel oder die so genannte „rückenmarksnahe Narkose" (PDA) sehr hilfreich sein.
Allerdings können manche Schmerzmittel die Schwangere so stark „benebeln", dass sie das Geschehen kaum bewusst miterleben. Im ersten Moment scheint dies zwar als Vorteil, doch später bedauern viele betroffene Frauen, dass sie aufgrund der Medikamente den Moment des Abschiedes nicht richtig wahrnehmen konnten. Der Moment, in dem sie ihr Kind zum ersten (und häufig auch zum letzten) Mal sehen konnten, kann dadurch manchmal nicht bei vollem Bewusstsein miterlebt werden.
Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, wenn die Kindsbewegungen immer weniger werden. Dies kann unter Umständen ein Warnsignal sein. Durch ein schnelles Handeln können Sie eventuell das im Mutterbauch gefährdete Kind dank einer verfrühten Geburt noch retten.
Ist das Kind bereits intrauterin verstorben, so ist die Geburt einzuleiten bzw. abzuwarten.
Nach der Geburt bzw. Totgeburt besteht die Gefahr einer Nachblutung. Das bedeutet für die Patientin, die Gefahr eines hohen Blutverlustes.
Eine weitere wichtige Komplikation ist das so genannte „Dead fetus syndrome". Sie wird hervorgerufen, wenn der tote Fötus länger als fünf Wochen in der Gebärmutter verbleibt. Dadurch kann es zu einer Gerinnungsstörung kommen, welches unter anderem durch die Freisetzung proteinhaltiger Enzyme hervorgerufen wird, die in den Organismus der Mutter übergehen und dadurch die Patientin schädigen können. Umgangssprachlich wird dieser Vorgang auch als eine Vergiftung der Mutter durch das abgestorbene Kind beschrieben.
Das Kind wird nach der Totgeburt von der Hebamme gewaschen, gewogen und gemessen. Im Anschluss wird es dann in ein Tuch eingewickelt oder angezogen. Die Eltern können und sollten dann entscheiden, ob sie noch einige Zeit mit dem Kind verbringen wollen.
Folgende Tipps können sehr hilfreich sein:
Letzte Aktualisierung am 15.07.2021.