Unter einem Schwangerschaftsabbruch versteht man eine gezielte Unterbrechung der Schwangerschaft durch eine bestimmte Behandlung. Umgangssprachlich wird sie auch als Abtreibung bezeichnet. Es handelt sich vielmehr um eine Entfernung oder hervorgerufene Ausstoßung des Fruchtsacks mit dem Embryo oder Fötus aus dem Uterus (Gebärmutter).
Durch die Schwangerschaft wird das Leben von Mutter und Vater entscheidend verändert. So kommt es nicht selten vor, dass bei einer ungewollten Schwangerschaft viele Paare einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Nach Schätzungen der WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) ist weltweit etwa ein Drittel aller Schwangerschaften ungeplant. Ein Fünftel aller schwangeren Frauen entscheidet sich zu einem Abbruch, wobei die Hälfte aller Abbrüche illegal stattfinden. Sie werden meistens unter schlechten medizinischen und hygienischen Bedingungen durchgeführt und führen häufig zu lebensbedrohlichen Komplikationen. Vermutlich sterben jährlich etwa 70.000 Frauen infolge illegaler Schwangerschaftsabbrüche.
In Deutschland entschließen sich rund 130.000 Frauen jährlich zu diesem Eingriff. Davon sind knapp drei Viertel (etwa 70 Prozent) der Frauen zwischen 18 und 34 Jahren alt. Etwa 5,5 Prozent der Frauen sind sogar minderjährig. In 97 Prozent der Fälle liegt keine medizinische Indikation vor. Demnach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei.
Es gibt natürlich auch bei einer gewollten Schwangerschaft Situationen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z.B. Fehlbildungen, wo das Kind nicht lebensfähig ist. Hierzu gehört aber nicht das Down-Syndrom (Trisomie 21).
Es gibt viele Gründe, die einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen können, dazu gehören einige körperliche Erkrankungen der Mutter, seelische Probleme oder auch ein mangelhaftes soziales Umfeld.
Ein möglicher Schwangerschaftsabbruch wird durch den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Hier unterscheidet man zwischen:
- rechtmäßigen Schwangerschaftsabbrüchen: Hier liegt eine medizinische oder kriminelle Indikation zugrunde.
- Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch.
Ein Schwangerschaftsabbruch wird heutzutage entweder durch Medikamente (Abtreibungspille) induziert oder durch chirurgische Vakuumaspiration (Absaugung).