Unter einem Schwangerschaftsabbruch versteht man eine gezielte Unterbrechung der Schwangerschaft durch eine bestimmte Behandlung. Umgangssprachlich wird sie auch als Abtreibung bezeichnet. Es handelt sich vielmehr um eine Entfernung oder hervorgerufene Ausstoßung des Fruchtsacks mit dem Embryo oder Fötus aus dem Uterus (Gebärmutter).
Durch die Schwangerschaft wird das Leben von Mutter und Vater entscheidend verändert. So kommt es nicht selten vor, dass bei einer ungewollten Schwangerschaft viele Paare einen Schwangerschaftsabbruch erwägen.
Nach Schätzungen der WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) ist weltweit etwa ein Drittel aller Schwangerschaften ungeplant. Ein Fünftel aller schwangeren Frauen entscheidet sich zu einem Abbruch, wobei die Hälfte aller Abbrüche illegal stattfinden. Sie werden meistens unter schlechten medizinischen und hygienischen Bedingungen durchgeführt und führen häufig zu lebensbedrohlichen Komplikationen. Vermutlich sterben jährlich etwa 70.000 Frauen infolge illegaler Schwangerschaftsabbrüche.
In Deutschland entschließen sich rund 130.000 Frauen jährlich zu diesem Eingriff. Davon sind knapp drei Viertel (etwa 70 Prozent) der Frauen zwischen 18 und 34 Jahren alt. Etwa 5,5 Prozent der Frauen sind sogar minderjährig. In 97 Prozent der Fälle liegt keine medizinische Indikation vor. Demnach ist der Abbruch zwar rechtswidrig, aber straffrei.
Es gibt natürlich auch bei einer gewollten Schwangerschaft Situationen, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z.B. Fehlbildungen, wo das Kind nicht lebensfähig ist. Hierzu gehört aber nicht das Down-Syndrom (Trisomie 21).
Es gibt viele Gründe, die einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigen können, dazu gehören einige körperliche Erkrankungen der Mutter, seelische Probleme oder auch ein mangelhaftes soziales Umfeld.
Ein möglicher Schwangerschaftsabbruch wird durch den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Hier unterscheidet man zwischen:
Ein Schwangerschaftsabbruch wird heutzutage entweder durch Medikamente (Abtreibungspille) induziert oder durch chirurgische Vakuumaspiration (Absaugung).
Nach § 218 des Strafgesetzbuches ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmefällen, die eine Straffreiheit ermöglichen. Diese sind:
Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation ist eine Beratung nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.
Jegliche Eingriffe, die vor der Einnistung der Blastozyste in der Schleimhaut der Gebärmutter erfolgen (Nidation), gelten nach dem Strafrecht nicht als Abbruch (§ 218 Abs. 1 S. 2 StGB). Die Einnistung vollzieht sich etwa eine Woche nach der Befruchtung bzw. etwa drei Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung.
Alle Abbrüche, die nach der 14. Schwangerschaftswoche erfolgen, bezeichnet man als Spätabbruch. In Deutschland werden solche Abbrüche zumeist aufgrund einer schweren Behinderung des Fötus vorgenommen.
Der Abbruch darf nur mit Einwilligung der Schwangeren durchgeführt werden. Außerdem darf sie nur von einem Arzt ausgeführt werden.
Der beratene Abbruch ist für alle Beteiligten nicht strafbar.
Nach § 218b Abs. 1 ist die Beurteilung einer medizinischen oder kriminogenen Indikation durch einen unabhängigen Arzt zu erfolgen, der den Abbruch nicht selbst vornimmt. Besteht jedoch ein Abbruch nach Beratung, also ohne eine medizinische Indikation, welches zwischen der 12. und 22. Woche durchgeführt wird, so bleibt die Schwangere selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar.
Sollte das Kind den Abbruch überleben, so muss in jedem Fall Erste Hilfe geleistet werden!
Jegliche Eingriffe, die mit dem Beginn der Geburt vollzogen werden, also nach Einsetzen der Eröffnungswehen, werden als Tötungsdelikte im Sinne der §§ 211-216, § 222 StGB verfolgt.
Das ideale Verfahren für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es nicht. Abhängig vom Schwangerschaftszeitpunkt, dem Gesundheitszustand der Frau und des Kindes sowie den persönlichen Wünschen der Schwangeren wird das geeignete Verfahren ausgewählt. Folgende Methoden stehen zur Verfügung:
Die Absaugmethode ist in vielen Ländern Standardmethode. Auch in Deutschland gehört sie mit etwa 76 Prozent zu den am häufigsten angewandten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs. Sie kann ab der 6. bis 14. Schwangerschaftswoche angewendet werden. Erfahrene Ärzte führen diesen Eingriff in wenigen Minuten durch.
Unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose erfolgt zunächst die Schmerzausschaltung. Der Gebärmutterhals wird mit Metall- oder Plastikstiften so weit aufgedehnt, dass ein sechs bis zehn Millimeter dünner Schlauch in die Gebärmutter eingeführt werden kann. Dieses dünne Röhrchen ist mit einer Saugpumpe verbunden, welches den Fruchtsack mit dem Embryo sowie die Schleimhaut der Gebärmutter absaugt.
Anschließend erfolgt eine Nachkontrolle mit dem Ultraschall um sicherzugehen, dass keine Gewebereste zurückgeblieben sind. Diese können gegebenenfalls gezielt abgesaugt oder mit einer stumpfen Curette ausgeschabt werden.
Es kommt nur selten zu Komplikationen. Vereinzelt können danach Blutungen oder Krämpfe der Gebärmutter auftreten, die etwa mit Menstruationsbeschwerden vergleichbar sind. Krampflösende Medikamente führen hier oft schon zur Linderung. Zur Förderung des Zusammenziehens der Gebärmutter und damit zur Minimierung des Blutverlustes wird nach der Absaugung das Wehenhormon Oxytozin gespritzt.
Eine Stunde nach dem Eingriff können die meisten Frauen schon wieder nach Hause gehen. In den meisten Fällen ist eine Nachuntersuchung nicht mehr notwendig, da unmittelbar nach der Absaugung eine Ultraschallkontrolle durchgeführt wurde.
Geschlechtsverkehr ist erst nach 10 bis 12 Tagen wieder erlaubt, nachdem die Blutungen aus der Scheide vollständig aufhören.
Mit Hilfe von Hegarstiften wird der Muttermund aufgedehnt und mit einer so genannten Curette (ein löffelartiges Instrument) die Gebärmutter ausgeschabt. Hierbei werden der Fruchtsack und die Gebärmutterschleimhaut entfernt. Sie kann auch aus anderen Gründen bei Frauen durchgeführt werden, die nicht schwanger sind. Diese Methode des Schwangerschaftsabbruchs wurde früher sehr oft durchgeführt, wird aber heute kaum noch als alleinige Methode angewandt.
Die Curettage kommt heute nur dann zum Einsatz, wenn nach einem Schwangerschaftsabbruch noch Reste des Embryos oder sonstige Gewebereste aus der Gebärmutter zu entfernen sind.
Die Abtreibungspille Mifegyne ist eine Alternative zu den chirurgischen Verfahren. Die Pille führt zum Absterben der Frucht und zu einer Fehlgeburt. Sie kommt zum Einsatz für Schwangerschaftsabbrüche bis zur 7. bis 9. Schwangerschaftswoche. Diese Methode ist insbesondere in Frankreich und in der Schweiz weit verbreitet. Sie werden bei etwa 50 Prozent der Abtreibungen eingesetzt. In Deutschland wird sie nur in etwa 10 Prozent der Fälle eingesetzt.
In einigen Ländern, so auch in Deutschland, wird dieses Verfahren eher kritisch betrachtet. Grund dafür sind nicht die medizinischen Bedenken, sondern die Annahme, dass es den Frauen einfach leicht gemacht wird, eine Abtreibung durchzuführen. Auch die seelische Belastung ist für die betroffene Frau sehr hoch, da sie den Abbruch durch die Einnahme der Pille alleine durchführt und die alleinige Verantwortung trägt.
Die Schwangere nimmt drei Tabletten Mifegyne (Wirkstoff Mifepriston) ein, um das körpereigene Hormon Progesteron chemisch zu blockieren. Progesteron ist ein Hormon, welches die Schwangerschaft aufrecht erhält. Das Medikament bewirkt, dass sich der Muttermund öffnet und die Gebärmutterschleimhaut und der Fruchtsack sich ablösen. Die in der Gebärmutter eingenistete Eizelle wird abgestoßen. Nach ein bis zwei Tagen müssen Prostaglandin-Tabletten eingenommen werden, damit sich die Gebärmutter wieder zusammenzieht und so die Austreibung des Fruchtsacks und Embryos beschleunigt wird. Etwa zwei bis drei Stunden nach der Einnahme kommt es zu einer Abbruchblutung.
Nach Anwendung dieser Methode kann es zu Beschwerden wie verstärkte Blutung, Übelkeit und Schmerzen im Unterleib kommen.
Insgesamt kann es bis zu 14 Tagen dauern, bis der gesamte Fruchtsack ausgestoßen ist.
Das Mittel ist seit Juli 1999 in Deutschland zugelassen. Die Anwendung erfolgt nur unter strenger ärztlicher Kontrolle in dafür zugelassenen Kliniken oder Arztpraxen. Nach ein bis zwei Wochen ist eine Nachuntersuchung erforderlich.
Bei etwa 5 Prozent der Schwangeren ist der medikamentöse Abbruch nicht erfolgreich oder es bleibt soviel Restmaterial in der Gebärmutter zurück, so dass ein chirurgischer Eingriff notwendig ist, die meist in Form einer Vakuumaspiration erfolgt.
Prostaglandine kommen in der Regel zum Einsatz, wenn ein Schwangerschaftsabbruch noch nach der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden muss. Diese werden dann als so genannte Spätabbrüche bezeichnet. Die medikamentöse Geburtseinleitung erfolgt vor allem dann, wenn die Mutter schwer erkrankt ist oder Fehlbildungen des Kindes zu erwarten sind. Mit den Prostaglandinen wird eine geburtsähnliche Fruchtausstoßung eingeleitet. Sie lösen eine Fehlgeburt aus, indem sie den Muttermund aufweichen und die Wehen fördern. Dies sind die gleichen körperlichen Vorgänge, die auch bei einer normalen Geburt ablaufen. Im Anschluss ist, wie bei einer Fehlgeburt eine Ausschabung erforderlich, um alle Gewebereste aus der Gebärmutter zu entfernen. Zur Minimierung des Blutverlustes erhält die Patienten zudem noch Oxytozin.
Erfolgt der Schwangerschaftsabbruch nach der 16. Schwangerschaftswoche, so muss zusätzlich der Milcheinschuss mit einem Medikament unterdrückt werden.
Dieser Eingriff wird stationär durchgeführt, da es ein bis zwei Tage dauern kann bis die Prostaglandine wirken.
Die Hysterotomie wird heute nur sehr selten angewandt. Sie dient vor allem dem Abbruch von fortgeschrittenen Schwangerschaften. Bei diesem Eingriff wird die Gebärmutterhöhle operativ geöffnet und der tote Fötus sowie die Plazenta entnommen.
Wird der Abbruch unter guten klinischen Bedingungen durchgeführt, so treten nur selten Komplikationen auf. Sie ist unter anderem auch abhängig von der gewählten Methode, dem Zeitpunkt des Abbruchs und den spezifischen Risikofaktoren der Schwangeren.
Anhand einer neuen deutschen Studie konnte man belegen, dass es nach Schwangerschaftsabbrüchen zu einer deutlichen Zunahme von Frühgeburten, Fehl- und Totgeburten kommt.
Das Risiko einer Frühgeburt erhöhte sich in der Gruppe der Frauen, die bereits Schwangerschaftsabbrüche hinter sich hatten, um etwa zehn Prozent, nach zwei und mehr Abtreibungen um 30 Prozent. Frauen, die bereits eine oder mehrere Fehl- oder Totgeburten erlitten haben, tragen ein viel höheres Risiko. Ursache sind vermutlich „posttraumatische" Wirkungen des Abbruchs. Nach mechanischer Erweiterung und Ausschabung kann es passieren, dass der Gebärmutterhals Durchblutungsstörungen erlitten haben könnte und die Gebärmutterschleimhaut so beschädigt worden ist.
Ein komplikationsloser Abbruch wirkt sich in der Regel nicht auf die Fruchtbarkeit aus. Der Körper stellt sich sehr schnell wieder um, so dass nach etwa zwei bis drei Wochen der nächste Eisprung der Frau erfolgt und sie wieder schwanger werden kann.
Obwohl viele der Auffassung sind, dass Schwangerschaftsabbrüche das Brustkrebsrisiko erhöhen, konnte man bislang keinen signifikanten Zusammenhang der Häufigkeit des Auftretens von Brustkrebs mit vorausgegangenen Schwangerschaftsabbrüchen finden.
Man kann nicht eindeutig sagen, ob es nach Schwangerschaftsabbrüchen überhaupt zu psychischen Folgen kommt. Laut einer umfassenden Langzeitstudie aus England, kam man zum Ergebnis, dass Schwangerschaftsabbrüche das Risiko psychologischer Probleme im Vergleich zu ausgetragenen ungewollten Schwangerschaften nicht signifikant erhöhen.
Einige Studien zeigten sogar, dass Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrachen, weniger psychische Probleme haben, als die, die sie austragen. Nach einem Schwangerschaftsabbruch zeigten einige Frauen sogar mehr Selbstbewusstsein und mehr Selbstwertgefühl.
Natürlich ist die Entscheidung für den Abbruch für eine Frau nicht leicht, sie ist mit Gewissenskonflikten unterschiedlichen Ausmaßes verbunden. Jedoch berichten viele Frauen nach dem Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft über ein Gefühl der Erleichterung. Viele Frauen betreuen ihre Entscheidung nicht und geben an, dass sie unter ähnlichen Umständen wieder die gleiche Entscheidung treffen würden.
Mütter, bei denen ein Schwangerschaftsabbruch verweigert wurde, können sich nur schwer an die ungewollte Mutterrolle anpassen. Das Mutter-Kind-Verhältnis kann belastet sein. Solche Mütter können häufiger an Depressionen und psychosomatischen Krankheiten leiden. Deren Kinder zeigen im Durchschnitt schlechtere Schulleistungen und benötigen häufiger psychiatrische Behandlungen.
In Deutschland und in den meisten anderen Ländern ist ein Spätabbruch nur dann erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Liegt also eine Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau (mütterliche Indikation) vor, so kann ein Abbruch durchgeführt werden.
Besteht dagegen eine schwerwiegende Fehlbildung oder Behinderung des Fötus (embryopathische Indikation) oder der Zustand, wo das Kind nach einer Geburt nicht mehr lebensfähig wäre, so ist gemäß § 218 a StGB ein Spätabbruch nicht zulässig.
Unter bestimmten Bedingungen kann das Gericht von einer Strafe absehen.
In Deutschland erfolgt ein Spätabbruch wegen schwerer Fehlbildungen nunmehr offiziell wegen Gefährdung der psychischen Gesundheit der Frau (Ausnahmesituationen).
Nach Angaben der Universitätsklinik Charité liegen bei sechs Prozent der Abbrüche falsch positive Diagnosen (dass heißt die diagnostizierten Fehlbildungen lagen gar nicht vor) vor.
Eine Fehlbildung kann zwar für die betroffene Frau ein Grund für einen Spätabbruch sein, der Eingriff wird aber von den Ärzten abgelehnt, wenn die psychische Gesundheit der Schwangeren nicht gefährdet ist. Wird der Spätabbruch trotzdem gewünscht, so haben Schwangere die Möglichkeit, diesen im Ausland durchführen zu lassen, oft in den Niederlanden.
Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch können je nach Verfahren unterschiedlich betragen. So betragen die Kosten für den Abbruch in den ersten drei Monaten bei einem medikamentösen Abbruch etwa 360 Euro oder bei einer Vakuumaspiration etwa 460 Euro. Zudem werden die Kosten für Vor- und Nachuntersuchung sowie Behandlung etwaiger Komplikationen von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, Beamtenbeihilfe, „Sozialämter", private Krankenversicherung) übernommen.
Besteht eine medizinische Indikation so gelten Abbrüche von Schwangerschaften als Krankheitskosten, die von allen Kostenträgern übernommen werden. Auch Schwangerschaftsabbrüche mit kriminologischer Indikation werden von den gesetzlichen Kostenträgern übernommen. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht automatisch.
Dagegen müssen Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung von der Frau selbst bezahlt werden. Wobei Frauen mit geringem eigenem Einkommen (2008 unter 966 Euro bzw. 941 Euro in den neuen Bundesländern) auch die Kosten für diese Abbrüche über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen lassen können. Dies wird dann vom jeweiligen Bundesland erstattet. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag auf Kostenübernahme vor dem jeweiligen Eingriff beantragt werden muss. Auch Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben hierauf Anspruch.
Zudem müssen die Kosten bei einem Abbruch auf Wunsch von der Patientin selbst getragen werden. Auch hier besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit, beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Land zu stellen. Auskunft können Sie über die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen erhalten.
Zur Vermeidung einer erneuten ungewollten Schwangerschaft sollten Sie unmittelbar nach dem Abbruch auf ein sicheres Verhütungsmittel zurückgreifen.
In der Regel ist nach dem Eingriff jederzeit eine erneute normale Schwangerschaft wieder möglich.
Unter Umständen können nach dem Schwangerschaftsabbruch seelische Probleme auftreten. Die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen. Hiervon sind vor allem Frauen betroffen, die den Abbruch nicht auf eigenen Wunsch durchgeführt haben (Druck von außen) oder bezüglich ihres Kinderwunsches nicht ganz sicher waren. Egal wie die Entscheidung getroffen wurde, die Situation muss in jedem Fall bewältigt werden. Eine Verdrängung hilft auf Dauer nicht. Viele Paare durchleben nach dem Eingriff eine Phase der Trauer, die entweder unmittelbar nach dem Eingriff auftreten kann oder aber erst Wochen später einsetzt.
Lassen Sie sich auf jeden Fall helfen. Sprechen Sie mit vertrauten Personen oder ihrem Frauenarzt bzw. Beratungsstellen.
Frauen, die ihr Kind austragen wollen, aber nach der Geburt nicht die Möglichkeit haben es zu versorgen, können das Baby zur Adoption freigeben. Interessierte Frauen können Beratung und Unterstützung beim zuständigen Kinder- und Jugendamt erhalten. Beachten Sie jedoch, dass nach einer Adoptionsfreigabe, dieser Schritt nur mit erheblichem Aufwand wieder rückgängig zu machen ist.
Beachten Sie: Sie können weder gezwungen werden, die Schwangerschaft abzubrechen noch sie auszutragen. Die Entscheidung treffen Sie selbst.
Zudem kann kein Arzt dazu gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die Gynäkologen verlangen in der Regel bei unter 16-jährigen Patientinnen die schriftliche Einverständniserklärung zumindest eines Elternteils.
Die Frucht wird ab Empfängnis bis zur neunten Schwangerschaftswoche als Embryo bezeichnet. Man spricht ab Ende der 10. Schwangerschaftswoche (nach Abschluss der Organbildung) bis zur Geburt vom Fötus (Fetus).
Letzte Aktualisierung am 12.07.2021.